Mess- und Überprüfungsarbeiten

 

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Die Immissionsschutzmessung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BISchG) bzw. Verordnung über mittlere und kleinere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) dient in erster Linie dem Umweltschutz. Es wird festgestellt, ob die Heizung wirtschaftlich arbeitet oder aber zu viel Feinstaub produziert. Im Rahmen dieser Messung wird der Abgasverlust bei Öl- und Gasheizungen ermittelt und kontrolliert, ob und in welchen Mengen umweltbelastende Partikel über Abgase in die Umwelt gelangen. Je nach Nennwärmeleistung darf der Abgasverlust 11 % (von 4 bis 25 kW), 10 % (über 25 bis 50 kW) und 9 % (über 50 kW), betragen.

Bei der Abgaswegeüberprüfung gem. Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) soll festgestellt werden, ob sich die Feuerstätte in einem technisch sicheren Zustand befindet. Es wird überprüft, ob eine ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase möglich ist und ausreichend Verbrennungsluft zuströmt. Verschmutzte Brenner oder Heizgaszüge sind nicht nur gefährlich, sie haben auch einen erhöhten Energieverbrauch zur Folge.

Um die Verbrennungsqualität im Zuge der Abgaswegeüberprüfung zu beurteilen, wird der Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) der Feuerstätte gemessen. Ab einer bestimmten Konzentration wird eine Wartungsempfehlung ausgesprochen bzw. die sofortige Instandsetzung der Anlage gefordert. Die Abgasverlustmessung gibt dem Besitzer wichtige Hinweise zur Energieeinsparung.

Weiterhin werden bei Ölheizungsanlagen die Abgase auf Rußablagerungen und Ölrückstände (Ölderivate) kontrolliert. Ruß entsteht, wenn das Heizöl unvollständig verbrennt, welches bei schlecht eingestellten Brennern passieren kann. Es werden Proben aus dem Abgasstrom zur Auswertung entnommen und eine Rußzahl ermittelt. Diese dient als Maß für die Rußkonzentration. Durch eine zu hohe Rußkonzentration wird nicht nur die Umwelt sondern auch Ihr Portemonnaie durch einen erhöhten Brennstoffverbrauch belastet.

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