In Niedersachsen wurde 2012 die Rauchmelderpflicht eingeführt.
Gem. § 44 der Niedersächsichen Bauordnung (NBauO) müssen
– ab 01.11.2012 alle Neubauten und
– bis zum 31.12.2015 alle bestehenden Wohnungen
mit Rauchmeldern in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, ausgerüstet sein. Im Optimalfall sollten jedoch alle Räume (mit Außnahme der Feuchträume) einer Wohnung mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Kampagne „Rauchwarnmelder retten Leben“.
Folgende Rauchwarnmelder biete ich Ihnen als autorisierter Facherrichter für Genius Rauchwarnmelder zum Verkauf an:
Rauchwarnmelder HEKATRON Genius H mit
- Echt-Alarm-Garantie*
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- Fest eingebaute Langzeitbatterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren
- Integrierte Echtzeituhr (führt zu reduzierter Lichtstärke der Betriebsanzeige in der Nacht)
- Verschmutzungsprognose
- frequenzoptimierter Signalton (85dB) in unterschiedlichen Tiefen
* gem. den Genuius-Garantiebedingungen
Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot, abhängig von der Anzahl der Rauchwarnmelder.
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